Dein Weg zum Führerausweis
In 6 Schritten zur Freiheit!
SEHTEST MACHEN
Vor dem Einreichen des Gesuches um die Erteilung eines Lernfahrausweises muss der/die Gesuchsteller/in sein Sehvermögen bei einem Augenarzt / einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft summarisch prüfen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen.
NOTHELFERKURS ABSOLVIEREN
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Inhaber eines Führerausweises einer der erwähnten Kategorien sowie Ärzte, Zahnärzte. Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Der Nothelferkurs darf nicht mehr als 6 Jahre alt sein.
LERNFAHRAUSWEIS BEANTRAGEN
Das ist frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Das Formular findest du hier. Ausserdem auch auf der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde.
GESUCHSFORMULAR EINREICHEN
Das 1. Gesuchsformular für einen Lernfahrausweis ist persönlich auf dem Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle, zusammen mit einem Passfoto (35 x 45 mm), dem Nothelferausweis und dem Pass oder der ID einzureichen. Nur bei Einreichung 1. Gesuch, Identifikation erforderlich !
THEORIEPRÜFUNG ABSOLVIEREN
Das ist frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich. Auf Wunsch bieten wir auch Theorieunterricht an. Um die theoretischen Fragen zu lernen empfehlen wir einen den App iTheorie. Anmeldung zur Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt und unter www.viacar.ch. Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen). Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des obligatorischen Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich, – zum Besuch der praktischen Grundschulung. Die Basistheorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.
FAHRSTUNDEN NEHMEN
Wurde der Lernfahrausweis erteilt wurde, kann mit Fahrstunden begonnen werden. Diese können bei uns absolviert werden. Der Lernfahrausweis ist stets mitzuführen und vorzuweisen !
Dein Ansprechpartner:
Duschko
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